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Frühförderung – für wen?

An die Frühförderstelle können sich Eltern wenden, deren Kinder Auffälligkeiten in ihrer Entwicklung aufweisen, die von Behinderung bedroht, oder behindert sind. Frühförderung kann von Geburt bis spätestens Einschulung angeboten werden.

Auffälligkeiten können sich zum Beispiel in folgenden
Bereichen zeigen:

• in der Bewegungsentwicklung, z.B.
   beim Drehen, Greifen, Sitzen, Krabbeln, Laufen
• in der geistigen Entwicklung
• in der Sprachentwicklung
• in der Spielentwicklung
• beim Essen und Trinken
• im Sozialverhalten


In einem Gespräch, entscheiden die Eltern, gemeinsam mit MitarbeiterInnen der Frühförderstelle, in welchem Rahmen ihr Kind gefördert werden soll.


        

Angeboten werden:
• Heil- u. Sozialpädagogische Förderung und
   Beratung
• Ergotherapie
• Logopädie
• Heilpädagogische Kindergartenfachberatung
• Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit externen
   Fachdisziplinen
• Vermittlung zu anderen Fachdiensten
• Offene Angebote wie z.B.:
  -Eltern- Kind- Nachmittag
  -Gemeinsames Frühstück …

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